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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma TW Computersysteme GmbH & Co. KG


I. Geltung der Bedingungen

1.) Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBs. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.) Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1.) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

3.) Die Verkaufsangestellten der Fa. TW Computersysteme sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Preise

1.) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzl. Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Hillesheim.

IV. Liefer- und Leistungsziel

1.) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferungen seitens des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Zeit hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lagerfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4.) Der Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

VI. Gewährleistung

1.) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind: Die Gewährleistung beträgt, soweit nicht anders vereinbart, für alle von uns gelieferten Neu-Produkte 24 Monate. Für gebrauchte Produkte beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Für Verschleißteile gilt Ziffer 4.

2.) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Jede Gewährleistung entfällt gleichfalls für die Kombination aus kundeneigener Hard- Software, wenn diese mit unseren Produkten verbunden wird und feststeht, dass die von uns gelieferte Ware mangelfrei ist. Der Käufer kann aus der Verbindung unserer Produkte mit käufereigener Ware keine Gewährleistungsrechte hinsichtlich des Erfolges der Verknüpfung herleiten, wenn Produkte des Verkäufers in sich selbst mangelfrei sind. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, hier insbesondere Stillstandskosten nebst Gewinnentgang, ist ausgeschlossen, sofern wir bei Verbindung die Mangelfreiheit unserer Ware nachweisen.

3.) Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4.) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung an die Fa. TW Computersysteme zur Reparatur abgegeben wird. Die Geräte müssen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das öffnen der Geräte, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

5.) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Verkäufers verlangen.

6.) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.

VII. Zahlungsbedingungen

1.) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

2.) Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet.

3.) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen.

4.) Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen bis zur Tilgung der offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos kündigen.

5.) Wir sind jeder Zeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn ausdrücklich keine Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1.) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

2.) Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten.

3.) Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts und das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4.)Wir die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns umfassend und sofort zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

IX. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verwaltungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

X. Anwendbares Recht

1.) Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller sein Firmensitz im Ausland hat.

2.) Soweit der Käufer Vollkaufmann ist im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Daun ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.